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Strassenverkehrsrecht und Zulassungsbedingungen

Grundsätzlich gilt: die Leitpfosten sind Verkehrseinrichtungen und dürfen deshalb nur mit Genehmigung ergänzt oder verändert werden. Die Bundesanstalt für Straßen- wesen (BASt.) spricht sich "nicht gegen den Einsatz von Wildwechselwarnern aus. Einer Zulassung oder Freigabe der Wildwechselwarner bedarf es nicht, solange dieser selbst oder seine Komponenten nicht mehr als 100 g wiegen" Ein Merkblatt erklärt, bei welchen Ämtern und Behörden die beabsichtigte Anbringung beantragt werden muss.

E-Mail: konrad-loehnert@t-online.de

Adresse: Konrad Löhnert ing. agr.
Walkürenstraße 2
95444 Bayreuth