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Merkblatt zur Anbringung von Halbkreisreflektoren

Obwohl die Reflektoren in ihrer Bauart den einschlägigen Vorschriften entsprechen, bedarf es doch vor ihrer Montage der Information der für die jeweilige Straßenart zuständigen Behörden

  1. Auf Landkreisebene (Kreisstraßen) sind die Landratsämter zuständig, nämlich:

    1.1 die Verkehrsabteilung
    1.2 das Tiefbauamt als Straßenbaubehörde
    1.3 die Kreis-Straßenmeistereien


    In einigen Bundesländler umfasst die Zuständigkeit der Landratsämter auch die Bundes- und Staatsstraßen (z.B. in Baden-Württemberg). Häufig werden zur Genehmigung bereits standardisierte Nutzungsverträge ausgefüllt.

  2. Überregionale Behörden

    Für Bundes-und Staatsstraßen sind in Bayern die Staatlichen Bauämter zuständig (früher Straßenbauämter). Namen und Adressen erhalten Sie vom Landratsamt.
    Der Zuständigkeitsbereich der Bauämter erstreckt sich über mehrere Landkreise.

    Das Bauamt entscheidet, ob in seinem Dienstbereich die Anbringung generell erlaubt wird oder ob für jedes infrage kommende Reviere eine Meldung gewünscht wird. Für Bundes- und Staatsstraßen sind andere Straßenmeistereien als für die Kreisstraßen zuständig. Es wird dringend empfohlen, diese ebenfalls zu informieren - einerseits um Irritationen der Mitarbeiter zu vermeiden, andererseits um gleich darum zu bitten, bei Austausch von beschä- digten Leitpfosten diese so lange aufzubewahren, bis der Jagdpächter seine Reflektoren abholen kann. Auf Bitten der Jäger übernehmen manche Straßenmeistereien auch von sich aus das Auswechseln der Reflektoren.

  3. Verkehrspolizei

    Auch die Polizei sieht es gern, wenn sie im Vorfeld Kenntnis hat. Auf Landkreisebene hilft die Abteilung Verkehr des Landratsamtes sicher gerne weiter. Es kann jedoch sinnvoll sein, für einen größeren Bereich sich an das zuständige Polizeipräsidium zu wenden. Dieses gibt dann die Information an die Kreisinspektionen bzw. an alle mit Straßenverkehr befassten Beamten ihres Zuständigkeitsbereiches weiter. Die Polizei unterstützt uns gern, denn sie hat durch zurückgehende Verkehrsunfälle weniger Arbeitsaufwand.

  4. Gemeindestraßen

    Auch hier ist eine vorherige Information der Sachbearbeiter ratsam, damit diese den Bauhof instruieren und um die Aufbewahrung oder Auswechslung der Reflektoren nach Beschädigung der Leitposten bitten

E-Mail: konrad-loehnert@t-online.de

Adresse: Konrad Löhnert ing. agr.
Walkürenstraße 2
95444 Bayreuth